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Schulbegleitung bei pro juventa

Die Schulbegleitung als Hilfe zur Teilhabe an Bildung umfasst die Begleitung von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts und in den Pausen. Zielgruppe sind vor allem Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe an Bildung aufgrund von (drohender) seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung gefährdet ist und die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe (SGB XII bzw. SGB IX) oder erzieherische Hilfen nach §35a SGB VIII haben.

Die Arbeit unserer ca. 185 Schulbegleiter*innen, die an ca. 55 Schulen tätig sind, umfasst die Begleitung von Schüler*innen während des Unterrichts, in den Pausen und in Ausnahmefällen auch auf den Schulwegen.

Die Schulbegleitung als inklusive Hilfeform soll die Schüler*innen befähigen, trotz ihrer Beeinträchtigung am Unterricht teilzunehmen und Zugang zu Bildung sowie bestmöglicher Förderung zu erhalten. Wesentliche Aufgaben der Schulbegleitung sind die Unterstützung bei der Selbststrukturierung und der Organisation der Lernmaterialien.

Schulbegleiter*innen unterstützen die begleiteten Kinder und Jugendlichen bei der sozialen Interaktion und Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen und fördern so die Integration in die Klassengemeinschaft. Einen wichtigen Bestandteil der Arbeit stellt zudem die Ermutigung, Motivation und Unterstützung in der Verselbständigung dar.

Ein tragendes Kooperationsnetzwerk

Eine engmaschige Kooperation von dem Fachdienst Schulbegleitung, den Eltern, der Schule wie auch dem zuständigen Leistungsträger (meist Jugendamt oder Sozialamt) ist selbstverständlich.

Alle Schulbegleiter*innen von pro juventa bekommen in der Einarbeitungsphase eine Patenschaft an die Seite gestellt. Im gesamten Verlauf der Schulbegleitung erfolgt eine Teilnahme am 14-tägig stattfindenden Coaching. Diese fachlich angeleiteten kollegialen Beratungsgruppen wie auch das Durchlaufen der Grundausbildung für Fachkräfte vom Verein „Autismus Verstehen e.V.“ geben unserer Arbeit Qualität.

Mit der Heilpädagogischen Praxis Anja Wesselmann kooperieren wir ebenfalls eng. Beide Partner*innen öffnen uns den Zugang zu der ganz eigenen Welt der von uns begleiteten Kinder, aber auch zu den Sorgen, Nöten und Freuden der Eltern.
Unsere Schulbegleiter*innen erhalten außerdem eine Schulung zum Thema Kinderschutz. Für den Ernstfall steht dem Bereich Schulbegleitung eine geschulte Kinderschutzfachkraft als Ansprechperson zur Verfügung.
Das Angebot regelmäßiger interner Fachveranstaltungen für alle Schulbegleiter*innen sowie die Möglichkeit sich fortzubilden runden das Angebot ab.

Ihre Ansprechpersonen

Schreiner, Markus

Miriam Lange

Fachbereichsleitung Schulbegleitung

Tel. 0174 9924913
miriam.lange@pro-juventa.de

 

Kramer, Christine

Lisa Mattersberger

Stellv. Fachbereichsleitung Schulbegleitung

Tel. 0155 61386983
lisa.mattersberger@pro-juventa.de

Kramer, Christine

Sandra Wallenmaier

Stellv. Fachbereichsleitung Schulbegleitung

Tel. 0155 61407797
sandra.wallenmaier@pro-juventa.de

Weitere Ansprechpersonen des Fachdiensts Schulbegleitung finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Unser Kompetenz­profil

Allgemeine Anlaufstelle

Fallbegleitung

Beratung und Information

Systemisches Arbeiten

Elternarbeit

Dokumentation/Aktenführung

Gremienarbeit

Fortbildungen und Weiterentwicklung

Einsatzsteuerung

Anfragemanagement

Bewerbungsmanagement

Konfliktmanagement

Mitarbeitendenfürsorge

Beschwerdemanagement

Kommunikation und Netzwerkarbeit

Qualitätsmanagement

FAQ´s

Was ist Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung als Hilfe zur Teilhabe umfasst die Begleitung von Schülerinnen und Schülern im Schulalltag, die einen besonderen Förderbedarf haben. Entweder in einer 1:1-Betreuung oder als Schulbegleitungspool hilft die Schulbegleitung den Kindern, die Herausforderungen des schulischen Alltags zu bewältigen und die Fähigkeit zur Selbständigkeit zu fördern. Die Begleitung erfolgt dabei während des Unterrichts, in den Pausen, bei schulischen Veranstaltungen, auf Klassenfahrten und in Ausnahmefällen auch auf den Schulwegen.

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Zielgruppe sind vor allem Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe an Bildung aufgrund von (drohender) seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung gefährdet ist und die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe (SGB XII bzw. SGB IX) oder erzieherische Hilfen nach §35a SGB VIII haben.

Was ist das Ziel der Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung als inklusive Hilfeform soll die Schüler*innen befähigen, trotz ihrer Beeinträchtigung am Unterricht teilzunehmen und Zugang zu Bildung sowie bestmöglicher Förderung zu erhalten. Wesentliche Aufgaben der ca. 185 Schulbegleiter*innen an etwa 55 verschiedenen Schulen sind die Unterstützung bei der Selbststrukturierung und der Organisation der Lernmaterialien. Vordergründig soll die Selbständigkeit gefördert werden.

Was können Aufgaben der Schulbegleitung sein?

Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe ist je nach Begleitkind sehr individuell. Schulbegleiter*innen unterstützen die begleiteten Kinder und Jugendlichen bei der sozialen Interaktion und Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler*innen und fördern so die Integration in die Klassengemeinschaft. Einen wichtigen Bestandteil der Arbeit stellt zudem die Ermutigung, Motivation und Unterstützung in der Verselbständigung dar. Schulbegleitungen (Schulbegleiter*innen) können auch beim Verständnis und der Einhaltung von Regeln unterstützen, Hilfe zur Stressbewältigung bieten, die Konzentration und Aufmerksamkeit während des Unterrichts fördern, Hilfestellungen bei Ortswechseln und Orientierung im Schulhaus geben und Sicherheit sowie einen emotionalen Anker gewährleisten. Eine engmaschige Kooperation mit dem Fachdienst Schulbegleitung, den Eltern, der Schule wie auch dem zuständigen Leistungsträger (i.d.R. Jugendamt oder Sozialamt) ist dabei selbstverständlich.

Wie kann man eine Schulbegleitung beantragen?

Der erste Schritt in Richtung Schulbegleitung erfolgt durch eine Antragstellung beim Kreisjugendamt durch die Erziehungsberechtigten. Danach prüft das Amt die Zuständigkeit und begleitet die Erziehungsberechtigten durch das Antragsverfahren, die Beschaffungen der nötigen Unterlagen und den weiteren Prozess. Nach erfolgreichen Verfahren empfiehlt das Amt einen Anstellungsträger, wie pro juventa, der daraufhin die Vermittlung einer Schulbegleitung übernimmt.

Wer bezahlt die Schulbegleitung?

Wird die Schulbegleitung allein wegen einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigt, ist das örtliche Jugendamt (§35a SGB VIII) für die Finanzierung zuständig. Bei einer körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung des Kindes übernimmt die Eingliederungshilfe des Sozialamtes (SGB IX) die Kosten der Schulbegleitung. In manchen Fällen wird die Schulbegleitung auch von der Krankenkasse (z.B.  bei Kindern mit Diabetes Typ 1 im Rahmen der häuslichen Krankenpflege) oder der Pflegekasse (z.B. wenn pflegerische Leistungen bei einen Pflegegrad im Vordergrund stehen) übernommen.

Wie lange dauert es, bis man eine Schulbegleitung bekommt?

Es lässt sich vorab nicht abschließend beantworten, wie lange man warten muss, bis eine Schulbegleitung starten kann. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von der Antragsstellung beim Leistungsträger sowie dessen Prozess und der Suche nach einer geeigneten Begleitungskraft ab. Sobald bei pro juventa die Anfrage für eine Schulbegleitung eingeht, beginnt das entsprechende Vermittlungsverfahren.

Was sind unsere Qualitätsstandards?

Alle Schulbegleiter*innen von pro juventa bekommen in der Einarbeitungsphase eine Patenschaft an die Seite gestellt. Im gesamten Begleitungsverlauf erfolgt eine Teilnahme am 14-tägig stattfindenden Coaching. Diese fachlich angeleiteten kollegialen Beratungsgruppen wie auch das Durchlaufen der Grundausbildung für Fachkräfte vom Verein Autismus Verstehen e.V. geben unserer Arbeit Qualität.

Unsere Schulbegleiter*innen erhalten außerdem eine Schulung zum Thema Kinderschutz. Für den Ernstfall steht dem Bereich Schulbegleitung eine geschulte Kinderschutzfachkraft als Ansprechperson zur Verfügung.
Das Angebot regelmäßiger interner Fachveranstaltungen für alle Schulbegleiter*innen sowie die Möglichkeit sich fortzubilden runden das Angebot ab.

Wer sind unsere Kooperationspartner*innen?

Eine enge Kooperation erfolgt mit dem Verein Autismus Verstehen e.V.  sowie der Heilpädagogischen Praxis Anja Wesselmann. Beide Partner*innen öffnen uns den Zugang zu der ganz eigenen Welt der von uns begleiteten Kinder, aber auch zu den Sorgen, Nöten und Freuden der Eltern.

Einzelfallhilfe oder Poolmodell?

Die Schulbegleitung findet sowohl individuell organisiert als Einzelfallhilfe wie auch in Form von Schulbegleitungspools statt.

Bei einer Einzelfallhilfe wird das Kind zu den jeweils erforderlichen Zeiten in einer 1:1-Betreuung unterstützt. Schulbegleitungspools können als Minipool mit 2 oder mehr Kindern innerhalb einer Klasse bzw. Schule erfolgen oder als große Poollösung der gesamten Schule.

Wer kann Schulbegleitung werden?

Als Schulbegleitung sollten Sie Interesse daran haben, Kinder und Jugendliche mit seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen in ihrer individuellen Eigenart im Schulalltag zu unterstützen. Wir begrüßen Personen mit pädagogischer Ausbildung (z.B. Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in) sowie Personen mit fachfremdem Hintergrund. Wir bieten unseren Schulbegleiter*innen Weiter- und Fortbildungen sowie kollegiale Beratungsgruppen für eine fachliche Weiterentwicklung. Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit als Schulbegleiter*in. Ihr Ansprechpartner Matthias Sauer ist für Rückfragen und für den Empfang der Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Masernschutznachweis) telefonisch unter 07121/9249-30 oder per Mail unter schulbegleitung-werden@pro-juventa.de erreichbar. Unsere aktuellen Stellenauschreibungen finden Sie hier.

Fach­dienst
Schul­beglei­tung

Der Fachdienst Schulbegleitung ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um Schulbegleitung.
Er ist für die gesamte Organisation, Belegung und fachliche Begleitung der Schulbegleitung zuständig.

Öffungszeiten:

Montag bis Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr

 

Das Team des Fachdiensts Schulbegleitung

Fachdienst Schulbegleitung

Hier finden Sie uns

Fachdienst Schulbegleitung

Badstraße 1
72793 Pfullingen