Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes erheblich gefährdet oder bereits geschädigt ist. Wichtig ist dabei die fachliche Einordnung: Nicht jede familiäre Krise oder Überforderungssituation stellt automatisch eine Kindeswohlgefährdung dar. Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, sorgfältig zu prüfen, Schutz sicherzustellen und Familien zu unterstützen.
Die aktuellen Zahlen des Statistisches Bundesamt (Dezember 2025) zeigen eine deutliche Entwicklung. In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen um rund ein Drittel gestiegen. Waren im Jahr 2019 noch 55.500 Kinder betroffen, lag die Zahl im Jahr 2024 bei 72.800.
Auffällig ist dabei das Alter der betroffenen Kinder: Jedes zweite betroffene Kind ist jünger als neun Jahre, das Durchschnittsalter liegt bei 8,3 Jahren. Gerade junge Kinder sind in besonderem Maße auf Schutz und verlässliche Unterstützung angewiesen.
Inhaltlich zeigen die Auswertungen, dass Jugendämter in den meisten Fällen Hinweise auf Vernachlässigung (58 %) und psychische Misshandlung (37 %) feststellten. Körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt machen ebenfalls einen Teil der Gefährdungslagen aus, treten jedoch statistisch seltener auf als Formen der Vernachlässigung.
Gleichzeitig verdeutlichen die Zahlen auch: Kinderschutz bedeutet nicht ausschließlich Eingriff, sondern vor allem Hilfe. In 91 % der Fälle wurden Hilfen oder Schutzmaßnahmen vereinbart. Ziel ist es, die Gefährdung zu beenden und Familien nachhaltig zu stärken.
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Frühes Hinsehen, niedrigschwellige Unterstützung und präventive Angebote tragen dazu bei, Belastungssituationen rechtzeitig zu erkennen und Eskalationen zu vermeiden. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und sichere Lebensbedingungen und es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dafür Sorge zu tragen.

