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Mutter-Kind-Wohngruppe Tübinger Straße

Angebot und Arbeitsweise

Unsere Mutter-Kind-Wohngruppe ist ein sicheres Zuhause für Schwangere und junge Mütter, die aufgrund sozialer, familiärer, persönlicher oder emotionaler Schwierigkeiten Unterstützung im Alltag benötigen. Wir bieten eine Betreuung rund um die Uhr an – in besonderen Fällen auch für Mütter mit zwei Kindern. Unser Angebot richtet sich an junge Frauen, die lernen möchten, ihren Alltag mit Kind selbstständig zu bewältigen oder die aufgrund ihrer persönlichen Situation nicht in ihrer eigenen Familie bleiben können. 

Wir unterstützen die Mütter unter anderem dabei, eine starke und gesunde Beziehung zu ihrem Kind aufzubauen, den Haushalt zu führen und ggfs. Schule oder Ausbildung erfolgreich zu meistern. Gemeinsam erarbeiten wir mit den Müttern und dem Jugendamt einen individuellen Plan, der genau auf die Bedürfnisse von Mutter und Kind abgestimmt ist. Das Ziel ist es, dass beide später eigenverantwortlich und sicher zusammenleben können. Auch in schwierigen Zeiten oder Krisen stehen wir beratend zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für das Wohl des Kindes und der Mutter zu finden. Das Angebot umfasst fünf Plätze für Schwangere bzw. Mütter und bis zu sechs Plätze für deren Kinder.

Ihre Ansprechperson

Schreiner, Markus

Janick Stang

Fachbereichsleitung Wohn- und Tagesgruppen

Tel. 0174 9924934
janick.stang@pro-juventa.de

 

Mutter-Kind-Wohngruppe

Tel. 07121 290097
muki@pro-juventa.de

Unser Kompetenz­­profil

dynamisch

ehrlich

kinderfreundlich

harmonisch

individuell

zielorientiert

liebevoll

offen

einsatzbereit

motiviert

Eindrücke aus der Muki

So arbeiten wir

Zielgruppe

Schwangere und junge Mütter in der Regel ab 14 Jahren unabhängig ihrer Herkunft, welche außerhalb der Familie Hilfe benötigen, aber auch um das Kindeswohl sicher zu stellen. 

Aufnahmekriterien

Die junge Mutter sollte

  • Die Bereitschaft mitbringen, die Verantwortung für das eigene Kind zu übernehmen
  • Sich aktiv einsetzen, um die individuellen Ziele zu erreichen, die im Hilfeplan vereinbart wurden, und
  • Zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen und ggf. anderen Fachkräften bereit sein.

Anfragen / Aufnahmen

Eine Aufnahme in unsere Mutter-Kind-Gruppe kann nur erfolgen, wenn vom zuständigen Jugendamt die Entscheidung getroffen wurde, dass die Schwangere bzw. Mutter stationär untergebracht werden soll. Die Unterbringung wird dann über das Jugendamt finanziert, gem. §19 bzw. §27, 34ff Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII). Eine Ausnahme stellt die Eingliederungshilfe dar, in dem Fall kann auch das zuständige Sozialamt Kostenträger sein.

Hinsichtlich des Anfrageverfahrens unterscheiden wir zwischen Infogespräch und Vorstellungsgespräch.

Ein Infogespräch bieten wir bei Bedarf gerne an. Es ist freiwillig und jederzeit möglich. Es soll dazu dienen, dass die (werdende) Mutter Informationen von uns und dem Haus erhält, so dass sie sich ein Bild von der Wohngruppe machen kann. Sie kann dann überlegen, ob wir die geeignete Einrichtung sind und sie bei uns einziehen möchte.

Ein Vorstellungsgespräch ist immer nötig. Hier machen wir uns ein Bild von der (werdenden) Mutter und prüfen, ob wir uns eine Aufnahme vorstellen können. Beim Vorstellungsgespräch muss der/die zuständige Mitarbeiter*in vom Jugendamt dabei sein. Ein Vorstellungsgespräch ist nur möglich, wenn wir vorher schriftliche aussagefähige Unterlagen vom Jugendamt erhalten haben. 

Einen Platz freihalten können wir frühestens, wenn aussagefähige Unterlagen vorliegen.

Um den Entscheidungsprozess zu erleichtern, bieten wir der (werdenden) Mutter zusätzlich an, einen Nachmittag bei uns zu hospitieren. In dieser Zeit kann sie einen Einblick in den Gruppenalltag bekommen und lernt andere Mütter und Kinder kennen. Gerne darf die (werdende) Mutter zum Abschluss auch am gemeinsamen Abendessen teilnehmen.

 

Mitarbeiter*innen

Für die Betreuung steht rund um die Uhr ein Team aus weiblichen und männlichen Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen zur Verfügung. Die Mitarbeiter*innen werden kontinuierlich durch den internen Fachdienst begleitet und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.

Unser Grundsatz

Wir begleiten, beraten und unterstützen die Mütter in der Erziehung und der Betreuung der Kinder. Die Verantwortung bleibt jedoch bei den Müttern.

Unser Selbstverständnis


Das Kind im Mittelpunkt
Durch die Einübung von Abläufen und Ritualen wird den Kindern Sicherheit und ein geregelter Tagesablauf geboten. Anregung und Förderung gewährleisten wir durch unsere interne Krabbel- und Spielgruppe sowie durch externe Angebote. Bei uns hat außerdem jedes Kind eine*n Bezugsmitarbeiter*in, die der Mutter regelmäßig aus Kindersicht erläutert, welche Bedürfnisse oder Themen gerade wichtig sind.

Die Mutter im Mittelpunkt
Durch verschiedene lebenspraktische Angebote zu Themen wie Haushaltsführung, Gesundheit oder Bürokratie wollen wir die Mütter im Alltag stärken.
Durch psychosoziale Angebote wie Biografiearbeit sollen eingefahrene Verhaltensweisen bewusst gemacht und neue Impulse gegeben werden.
Wir stärken und unterstützen die Mütter auch in den Bereichen Schule und Ausbildung.
Kindsväter und/oder Lebenspartner werden in den Alltag einbezogen.

Die Mutter-Kind- Beziehung
Die Mütter erhalten von den Mitarbeiter*innen laufend Anleitung in der Interaktion mit den Kindern. Zusätzlich zeigen Video-Aufnahmen von Alltagssituationen eindrücklich, wie eine gute Basiskommunikation und eine sichere Bindung zwischen Mutter und Kind gelingen kann bzw. was verbessert werden kann.

Betreuungsschwerpunkte

  • Unterstützung und Begleitung bei der Geburtsvorbereitung, sowie bei der Geburt eines Kindes
  • Entwicklung einer eigenen Mutterrolle
  • Unterstützung beim Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Mutter und Kind
  • Beratung und Unterstützung bei der Erziehung und Pflege des Kindes
  • Alltagsstrukturen und geregelte Tagesabläufe für sich selbst und das Kind entwickeln
  • Regelmäßige Reflektion des Entwicklungsverlaufs mittels Rückmeldegesprächen
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Person und Aufbau bzw. Stärkung eines positiven Selbstbilds
  • Aufbau von tragfähigen Beziehungen
  • Entwicklung eigener Zukunfts- und Lebensperspektiven
  • Miteinbeziehung des Kindesvaters/Lebenspartners
  • Unterstützung und Förderung bei schulischen und beruflichen Fragen
  • Unterstützung beim eigenverantwortlichen Umgang mit Geld für sich und das Kind
  • Vorbereitung auf selbständiges Leben und Wohnen

Pädagogische Kurse / Angebote für Mütter bzw. Kinder

  • Interne Krabbelgruppe
  • Vermittlung in externe Babygruppen (Babyschwimmen, Babymassage, etc.)
  • Förderung der jungen Frauen in lebenspraktischen Bereichen
  • Videogestützte Interaktionsbeobachtung

Wohnsituation

Für die Schwangeren und Mütter stehen insgesamt 5 Plätze zur Verfügung. Die Mütter wohnen mit den Kindern in einem Zimmer. Für alle gemeinsam stehen im Erdgeschoss eine Küche, ein Wohnzimmer und ein Esszimmer zur Verfügung. Unser Haus liegt verkehrstüchtig in Innenstadtnähe. Unmittelbar vor dem Haus befindet sich eine Bushaltestelle. 

Kinderbetreuung

Die Kinder haben rund um die Uhr eine*n Ansprechpartner*in. Während der Schulstunden, Ausbildungs- oder Arbeitszeiten der Mutter kann das Kind innerhalb der Wohngruppe oder durch eine Kinderkrippe betreut werden. Hierzu ist eine Anmeldung über das in Reutlingen bestehende System „Anker“ notwendig.

Häufig gestellte Fragen von Jugendamt und Beratungsstellen

1. Wer kann ins Trainingswohnen einziehen?

In die Wohngruppe können schwangere Frauen sowie Mütter, die bereits entbunden haben, einziehen. Wenn das Kind älter als 4 Jahre ist oder die Mutter mehrere Kinder hat, prüfen wir im Einzelfall, ob das Team in der aktuellen Gruppensituation den Anforderungen gerecht werden kann.

2. Gibt es eine Altersbegrenzung für die Frauen?

Grundsätzlich gibt es keine Altersbegrenzung. Es ist jedoch sinnvoll bei Frauen unter 15 Jahren bzw. über 30 im Einzelfall zu prüfen, wie die aktuelle Altersstruktur der Gruppe ist.

3. Können auch körperlich oder geistig behinderte bzw. psychisch kranke Frauen einziehen?

Körperlich behinderte Frauen bzw. psychisch kranke Frauen können grundsätzlich einziehen. Der Einzelfall muss jedoch genau geprüft werden.
Geistig behinderte Frauen können leider nicht einziehen, da wir nicht in der Lage sind eine angemessene Betreuung zu gewährleisten.

4. Wie lange können die Frauen in der Wohngruppe leben?

Die Wohndauer wird mit dem zuständigen Jugendamt individuell geregelt. Aus unserer Sicht ist eine Wohndauer von mindestens ca. 6-12 Monaten sinnvoll.

5. Wie läuft der Bewerbungs- bzw. Aufnahmeprozess für das Trainingswohnen ab?

Bitte rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne. Nähere Informationen finden sie auch unter Anfragen / Aufnahmen.

6. Kann eine Aufnahme auch ohne Einbeziehung eines Jugendamts bzw. durch einen anderen Kostenträger erfolgen?

Da wir eine Jugendhilfeeinrichtung sind, können grundsätzlich nur die jeweils zuständigen Jugendämter Kostenträger sein. Eine Ausnahme stellt die Eingliederungshilfe dar, in diesem Fall kann auch das zuständige Sozialamt Kostenträger sein. Siehe auch Anfragen / Aufnahmen, oder rufen Sie uns an, wir informieren Sie gern.

7. Wie sieht die zeitliche Betreuung aus?

Die Betreuung der Mütter und ggf. der Kinder erfolgt in der Regel „rund um die Uhr“. Tagsüber sind normalerweise mindestens 2 Mitarbeiter*innen anwesend, über Nacht ist ein*e hauptamtlicher Mitarbeiter*in im Haus.

8. Werden die Mütter im Bereich der Schul- bzw. Berufsausbildung unterstützt?

Wir befürworten grundsätzlich eine Schul- bzw. Berufsausbildung der Mütter. Die dafür notwendige Kinderbetreuung soll durch interne oder externe Kinderbetreuungsstätten übernommen werden. Im Einzelfall prüfen wir, ob eine Betreuung in der Wohngruppe durch die Mitarbeiter*innen möglich ist.

9. Entstehen durch das Angebot von videogestützter Interaktionsbeobachtung zusätzliche Kosten?

Nein. Das Basisangebot findet regelmäßig statt und ist als gruppeninternes Gruppenangebot kostenlos.

10. Wieviel kostet die Unterbringung, welche Leistungen umfasst das Trainingswohnen?

Bitte rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine Email an muki@pro-juventa.de. Wir informieren Sie gern.

Häufig gestellte Fragen von Müttern und Vätern

1. Dürfen die Mütter Besuch im Haus haben?

Die Mütter dürfen Besuch empfangen. Dieser muss aber bei der/dem Mitarbeiter*in angemeldet werden. Die Anzahl der Besucher*innen im Haus ist begrenzt. Um die Nachtruhe der Babys sicherzustellen, müssen sich Besucher*innen ab 20:00 Uhr in den unteren Gemeinschaftsräumen aufhalten. Um 22:00 Uhr (Fr./Sa. 23:00 Uhr) müssen die Besucher*innen das Haus verlassen. Unter bestimmten Bedingungen können die Besuchsregeln für Kindsväter bzw. Partner ausgeweitet werden.

2. Dürfen die Mütter tagsüber das Haus verlassen?

Selbstverständlich dürfen die Mütter das Haus verlassen. Sie müssen sich dazu bei den Mitarbeiter*innen abmelden und selbstverständlich ihr Kind mitnehmen. Zu festen Terminen (Krabbelgruppe, Mittagessen, Abendessen usw.) müssen sie rechtzeitig zurück sein. Eine Ausnahme ist die Zeit direkt nach der Geburt. Hier ist das Rausgehen zum Wohl des Kindes nur begrenzt möglich.

3. Dürfen die Mütter abends das Haus verlassen (Ausgang)?

Jede Mutter kann 2 x pro Woche abends Ausgang bekommen. In dieser Zeit kümmert sich ein*e Mitarbeiter*in um das Kind. Voraussetzungen für den Ausgang sind, dass das Kind gesund ist und bereits schläft. Außerdem muss der Ausgang einen Tag vorher angemeldet werden. An einem Abend können höchstens 2 Mütter Ausgang haben.
16/17 jährige Mütter dürfen bis 23:00 Uhr (Fr./Sa. 24:00 Uhr) weg, über 18 jährige Mütter bis 24:00 Uhr. (auch am Wochenende)
Wer arbeitet oder zur Schule geht, kann vor Werktagen nur verkürzten Ausgang bekommen.

4. Dürfen Gäste im Haus übernachten?

Grundsätzlich sind 2 Übernachtungen des Partners pro Monat im Haus möglich, allerdings nur freitags oder samstags bzw. vor Feiertagen. Der Partner muss den Mitarbeiter*innen über einen längeren Zeitraum bekannt sein.

5. Dürfen die Mütter auswärts übernachten?

Grundsätzlich sind Auswärtsübernachtungen möglich, allerdings nur mit Kind. Bei der Familie können Übernachtungen nach Absprache mit dem Jugendamt stattfinden. Eine Übernachtung beim Kindsvater, Partner oder Bekannten ist nur möglich, wenn uns die Person vorher über einen längeren Zeitraum bekannt ist und das Jugendamt mit der Übernachtung einverstanden ist.

6. Wie sind die Bettgehzeiten?

Kinder müssen täglich spätestens um 20:00 Uhr im Bett sein, die Mütter um 23:00 Uhr (Fr./Sa. um 24:00 Uhr).

7. Dürfen auch andere Mütter auf mein Kind aufpassen?

Nein. Jede Mutter hat genug mit ihrem eigenen Kind zu tun. Nur Mitarbeiter*innen können anstelle der Mutter auf ein Kind aufpassen.

8. Frühstück / Mittagessen / Abendessen

Von Mo.-Fr. gibt es für alle um 8:00 Uhr Frühstück, am Wochenende etwas später. Mittags gibt es täglich um 12:30 einen Snack (Reste vom Vortag, Brot, Salat), abends wird bei uns täglich um 18:00 Uhr warm gegessen. Vom Mittag- und Abendessen kann man sich jeweils 1x pro Woche (Mo.-Fr.) abmelden, am Samstag und Sonntag ist die Teilnahme freiwillig.

9. Kochtag

Jede Mutter hat einmal pro Woche einen Kochtag. Das heißt, sie muss morgens, mittags und abends den Tisch decken und wieder abräumen. Nur das eigene Geschirr räumt jeder selbst in die Spülmaschine.
Mittags müssen, falls vorhanden, die Reste vom Vortag warm gemacht und ein frischer Salat zubereitet werden.
Für das Abendessen muss jede Mutter selbst einkaufen, kochen und im Anschluss den Küchendienst erledigen. Der Einkauf wird von uns bezahlt. Bei Bedarf unterstützen wir beim Kochen.

10. Sind Haustiere in der Wohngruppe erlaubt?

Nein, Haustiere sind nicht erlaubt.

Das Team der Mutter-Kind-Gruppe (Muki)

Hier finden Sie uns

Mutter-Kind-Gruppe / Trainingswohnen

pro juventa gGmbH
Theodor-Heuss-Str. 19/13
72762 Reutlingen
Tel. 07121 290097